AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Photography Sandra Meinhardt

 

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Fotodesigner oder dessen Assistenten erteilten Aufträge, Angebote, Liegerungen und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welche sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotodesigner hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

Dem Fotodesigner steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die vom Fotodesigner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Fotodesigner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache

Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotodesigner. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu

vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotodesigner, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotodesigner zum Schadensersatz.

 

 

§ 3 Honorare / Vergütung

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie z. B. (Reisekosten, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in der Pauschale bereits kalkuliert.

Ab einer Anreise von 50 km (Einzelstrecke) wird eine Fahrkostenpauschale von 0,75 € pro km fällig, wenn nicht anders vereinbart. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber nach Unterzeichnung widerrufen werden, so tritt die Anzahlung als Aufwandsentschädigung in Kraft. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotodesigner auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (75,00 € Stundensatz). Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotodesigner bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotodesigner. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotodesigner behält den

Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

 

§ 4 Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotodesigner für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ist auf Grund besonderer Umstände wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotodesigner zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verlust oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotodesigner kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Speicherkarten oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotodesigner verwahrt die Rohdateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotodesigner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotodesigner bestätigt worden sind. Der Fotodesigner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

§ 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotodesigner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

§ 6 Mitwirkungsrecht des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotodesigner alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibung etc.) Wird der Fotodesigner für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotodesigner eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die länger als 5 Stunden dauern, ist der Fotodesigner und sein Assistent angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

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